Die neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie CCD II (Richtlinie 2023/2225) tritt am 20. November 2026 in Kraft und überarbeitet die bisherige Regelung aus 2008. Ziel ist ein verstärkter Verbraucherschutz, insbesondere bei Kreditmodellen wie BNPL, Mikrokrediten und zinsfreien Kurzzeitdarlehen. Damit bringt diese Richtlinie wesentliche Änderungen für das Kreditgeschäft mit sich, die neben dem klassischen Verbraucherkredit auch andere Geschäftsmodelle betreffen.
Was bedeutet das für betroffene Unternehmen?
- Unternehmen müssen ihre Geschäftsmodelle anpassen: Kreditwürdigkeitsprüfungen,
Gebührenlimits und neue Informationspflichten erhöhen den Aufwand.
- Online-Händler, die BNPL über Drittanbieter anbieten, sind künftig mitverantwortlich
für die Einhaltung der Richtlinie.
- Finanzdienstleister müssen ihre Prozesse, Vertragsdokumente und Compliance-Strukturen
bis spätestens November 2026 anpassen