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Was kann man sich von dem Omnibus-Paket erwarten?

Nachhaltigkeit

Komplexe ESG‑Vorgaben stellen Unternehmen zunehmend vor Herausforderungen. Mit dem Omnibus‑Paket reagiert die EU und schafft erste Ansätze, Berichtspflichten zu vereinfachen und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

Die Umsetzung der zentralen europäischen Nachhaltigkeitsrichtlinien – der EU-Taxonomie, der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) sowie des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) – hat weitreichende Folgen für Unternehmen.

Die Vielzahl an KPIs und umfangreichen Berichtspflichten hat zu Kritik geführt, da viele Unternehmen die Vorgaben als zu kompliziert und ressourcenintensiv empfinden.

Um dieser Problematik entgegenzuwirken, hat die Europäische Kommission am 26. Februar 2025 einen Vorschlag für das Omnibus-Paket vorgelegt. Diese Maßnahme soll die Belastung durch Nachhaltigkeitsberichterstattung und Compliance-Anforderungen reduzieren.

Ein Blick auf das Omnibus-Paket

Der erste Entwurf des Omnibus-Vereinfachungspakets liegt vor.

Die Initiative der Europäischen Kommission hat das Ziel, bestehende Nachhaltigkeitsvorschriften – insbesondere die CSRD, CSDDD, die EU-Taxonomie und CBAM – zu vereinfachen und besser aufeinander abzustimmen.

Im Mittelpunkt steht die Reduzierung der regulatorischen und berichtstechnischen Auflagen für Unternehmen.

Warum ist eine Vereinfachung notwendig?

Die Forderung nach einem Omnibus-Vereinfachungspaket resultiert aus zunehmender Kritik.

Im September 2024 veröffentlichte der frühere italienische Premierminister Mario Draghi den Bericht "Die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit".

Diese Einschätzung wurde auch von mehreren EU-Mitgliedstaaten geteilt. Besonders Deutschland und Frankreich forderten eine Überprüfung der bestehenden Regularien.

  • Joerg Kukies plädierte im Januar 2025 für eine zweijährige Verschiebung bestimmter CSRD-Anforderungen.
  • Frankreich sprach sich für eine „regulatorische Atempause" aus.

Wichtige Eckpunkte des Omnibus-Pakets

CSRD: Erhöhte Schwellenwerte und reduzierte Berichtspflichten

Die CSRD erfasst künftig nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten, die mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

  • €50 Millionen Umsatz
  • €25 Millionen Bilanzsumme

Damit fallen 80 % der bisher berichtspflichtigen Unternehmen aus dem Anwendungsbereich.

Die Berichtsfristen werden um zwei Jahre verschoben.

CBAM: Vereinfachte Berichterstattung

  • Vereinfachte CO₂-Berechnungsmethoden
  • Verlängerung der Übergangsfrist von 2026 auf 2028
  • Standardisiertes Berichtstool

Diese Anpassungen sollen insbesondere KMU und Importeure entlasten.

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