Risikoprognose & Schadensregulierung
In von Unsicherheit und dynamischem Wandel geprägten Märkten ist die frühzeitige Risikoerkennung und effektive Risikosteuerung ein entscheidender Wettbewerbsvorteil.
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Komplexe ESG‑Vorgaben stellen Unternehmen zunehmend vor Herausforderungen. Mit dem Omnibus‑Paket reagiert die EU und schafft erste Ansätze, Berichtspflichten zu vereinfachen und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Die Umsetzung der zentralen europäischen Nachhaltigkeitsrichtlinien – der EU-Taxonomie, der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) sowie des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) – hat weitreichende Folgen für Unternehmen.
Die Vielzahl an KPIs und umfangreichen Berichtspflichten hat zu Kritik geführt, da viele Unternehmen die Vorgaben als zu kompliziert und ressourcenintensiv empfinden.
Um dieser Problematik entgegenzuwirken, hat die Europäische Kommission am 26. Februar 2025 einen Vorschlag für das Omnibus-Paket vorgelegt. Diese Maßnahme soll die Belastung durch Nachhaltigkeitsberichterstattung und Compliance-Anforderungen reduzieren.
Ein Blick auf das Omnibus-Paket
Der erste Entwurf des Omnibus-Vereinfachungspakets liegt vor.
Die Initiative der Europäischen Kommission hat das Ziel, bestehende Nachhaltigkeitsvorschriften – insbesondere die CSRD, CSDDD, die EU-Taxonomie und CBAM – zu vereinfachen und besser aufeinander abzustimmen.
Im Mittelpunkt steht die Reduzierung der regulatorischen und berichtstechnischen Auflagen für Unternehmen.
Warum ist eine Vereinfachung notwendig?
Die Forderung nach einem Omnibus-Vereinfachungspaket resultiert aus zunehmender Kritik.
Im September 2024 veröffentlichte der frühere italienische Premierminister Mario Draghi den Bericht "Die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit".
Diese Einschätzung wurde auch von mehreren EU-Mitgliedstaaten geteilt. Besonders Deutschland und Frankreich forderten eine Überprüfung der bestehenden Regularien.
Wichtige Eckpunkte des Omnibus-Pakets
CSRD: Erhöhte Schwellenwerte und reduzierte Berichtspflichten
Die CSRD erfasst künftig nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten, die mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
Damit fallen 80 % der bisher berichtspflichtigen Unternehmen aus dem Anwendungsbereich.
Die Berichtsfristen werden um zwei Jahre verschoben.
CBAM: Vereinfachte Berichterstattung
Diese Anpassungen sollen insbesondere KMU und Importeure entlasten.