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CRIF Kundeninformation zum Bundestagsbeschluss zum § 37a BDSG-neu

Die neue gesetzliche Regelung schafft Rechtssicherheit für Auskunfteien und stärkt den Umgang mit Bonitätsinformationen.

Neue gesetzliche Grundlage für Auskunfteien

CRIF Deutschland begrüßt die Entscheidung der Bundesregierung, mit der Einführung des § 37a BDSG die Vorgaben des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 7. Dezember 2023 - C634/21 (Datenspeicherfristen und Maßgeblichkeit) nun umzusetzen und damit Rechtssicherheit für Auskunfteien und ihre Kundinnen und Kunden zu schaffen.

Anpassungen nach dem EuGH-Urteil

Schon im Anschluss an das EUGH-Urteil aus 2023 haben wir unsere Kunden befragt, ob unser Score maßgeblich eingesetzt wird und, wo nötig, gemeinsam mit unseren Kunden die erforderlichen Änderungen vorgenommen.

Umsetzung in Produktentwicklungen

Da wir über die Gesetzesinitiative seit langem informiert waren, haben wir die Neuregelung bereits bei aktuell laufenden Produktentwicklungen berücksichtigt, die somit alle Vorgaben aus dem § 37a BDSG erfüllen werden und insofern auch unseren Kunden die maßgebliche, wie auch nicht maßgebliche Nutzung des Bonitätsscores ermöglichen.

CRIF optimal vorbereitet

Damit sind wir als CRIF mit unserer Produktpallette bestens auf die neue Rechtslage vorbereitet.

Sie haben Fragen zu der Pressemeldung? Schreiben Sie uns eine Mail an presse.de@crif.com