Wir unterstützen bei der Ermittlung der Erben des Verstorbenen über das zuständige Nachlassgericht. Dabei können sowohl natürliche Personen als auch Institutionen, wie Stiftungen, infrage kommen. Zusätzlich erhalten Sie Informationen über Nachlasspflegeschaften, Nachlasspfleger oder mögliche Erbausschlagungen.
Unsere Informationen enthalten:
- Anschriften und Geburtsdaten der ermittelten Erben (sofern dem Nachlassgericht bekannt oder ein Erbschein beantragt wurde).
- Sterbeort und Sterbedatum (sofern dem Nachlassgericht bekannt).
Erforderliche Angaben zum Verstorbenen:
- Vor- und Nachname
- Letztbekannte vollständige Adresse
- Nachweis eines berechtigten Interesses
- Falls bekannt: Sterbeort, Sterbedatum, Geburtsname und Geburtsdatum