Risikoprognose & Schadensregulierung
In von Unsicherheit und dynamischem Wandel geprägten Märkten ist die frühzeitige Risikoerkennung und effektive Risikosteuerung ein entscheidender Wettbewerbsvorteil.
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Der Tod einer Person bedeutet nicht, dass Gläubiger auf ihre Forderungen verzichten müssen. Wenn das Erbe angenommen wurde und positiv ausfällt, können Ansprüche gegenüber den Erben geltend gemacht werden.
Wir unterstützen bei der Ermittlung der Erben des Verstorbenen über das zuständige Nachlassgericht. Dabei können sowohl natürliche Personen als auch Institutionen, wie Stiftungen, infrage kommen. Zusätzlich erhalten Sie Informationen über Nachlasspflegeschaften, Nachlasspfleger oder mögliche Erbausschlagungen.
Unsere Informationen enthalten:
Erforderliche Angaben zum Verstorbenen:
Zusätzliche Melderegisterauskunft bei unvollständigen Erbenanschriften
Sollte die Anschrift des Erben vom Nachlassgericht unvollständig oder veraltet sein, kann eine einfache Melderegisterauskunft beim zuständigen Einwohnermeldeamt eingeholt werden. Diese Auskunft ist kostenpflichtig und erfordert eine separate Beauftragung. Details dazu finden Sie auf unserer Informationsseite zur Melderegisterauskunft.