Die AMLR bringt weitreichende Veränderungen für Versicherungsunternehmen
Mit der neuen Anti-Money Laundering Regulation (AMLR) harmonisiert die Europäische Union die Anforderungen an die Geldwäscheprävention erstmals einheitlich über alle Mitgliedstaaten hinweg. Bis zum 10. Juli 2027 müssen Versicherungsunternehmen die neuen Vorgaben umsetzen und ihre Prozesse, Daten und Kontrollmechanismen entsprechend anpassen.
Dabei geht die AMLR deutlich über klassische KYC- und Compliance-Anforderungen hinaus. Statt einer isolierten Betrachtung einzelner Verträge steht künftig die ganzheitliche Sicht auf die gesamte Geschäftsbeziehung im Fokus. Kunden, wirtschaftlich Berechtigte, Produkte, Transaktionen sowie verbundene Personen müssen im Rahmen einer risikobasierten Bewertung zusammengeführt und kontinuierlich überwacht werden.
Neue Anforderungen an Daten, Prozesse und Monitoring
Die AMLR verschärft die Anforderungen an die Kundenidentifizierung und die laufende Überwachung erheblich. Versicherer müssen künftig deutlich umfangreichere Kundeninformationen erfassen, pflegen und dokumentieren. Gleichzeitig werden die Vorgaben für die Identifizierung wirtschaftlich Berechtigter (UBO), Sanktionsprüfungen und PEP-Screenings erweitert.
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