KFZ-Halterermittlung
Zur Verfolgung von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr benötigen Sie die Fahrzeug- und Halterdaten, Ihnen ist aber nur das amtliche Kennzeichen bekannt? Wir ermitteln die benötigten Halterdaten für Sie gemäß § 39 StVG über die zuständige Zulassungsstelle und anhand des Kennzeichens.
Voraussetzung:
- KFZ Kennzeichen
- Tag und Art des Verstoßes
- Vollmacht auf Ihrem Original-Briefpapier
Die Vorteile im Überblick
- Wir nehmen Ihnen den Aufwand einer eigenen Kfz-Halterermittlung ab
- Auf Wunsch Bereitstellung der Original-Auskünfte der Zulassungsstelle
- Ergebnisrückmeldung als Einzel-PDF im verschlüsselten ZIP-Format