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KFZ-Halterermittlung

Zur Verfolgung von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr benötigen Sie die Fahrzeug- und Halterdaten, Ihnen ist aber nur das amtliche Kennzeichen bekannt? Wir ermitteln die benötigten Halterdaten für Sie gemäß § 39 StVG über die zuständige Zulassungsstelle und anhand des Kennzeichens.

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Voraussetzung:

  • KFZ Kennzeichen
  • Tag und Art des Verstoßes
  • Vollmacht auf Ihrem Original-Briefpapier

 

Die Vorteile im Überblick

  • Wir nehmen Ihnen den Aufwand einer eigenen Kfz-Halterermittlung ab
  • Auf Wunsch Bereitstellung der Original-Auskünfte der Zulassungsstelle
  • Ergebnisrückmeldung als Einzel-PDF im verschlüsselten ZIP-Format



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