AGB Leistungen im Risiken- und Chancenmanagement

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle von der CRIF GmbH (nachfolgend CRIF) erteilten Auskünfte.  

I. Allgemeines

  1. Für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen CRIF und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn CRIF stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu. Gleiches gilt, wenn CRIF in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung und Leistung vorbehaltlos ausführt.
  2. CRIF behält sich ausdrücklich das Recht vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern und auf geänderte technische Gegebenheiten oder Veränderungen der Rechtslage hin oder bei Vorhandensein einer Regelungslücke anzupassen. Diese Aufzählung ist beispielhaft und nicht abschließend und soll andere gleichwertige Gründe mitumfassen. Eine Änderung soll weiter nur möglich sein, sofern der Kunde nicht wider Treu und Glauben benachteiligt wird. Änderungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich per Brief, per Fax oder per E-Mail mitgeteilt. Nach Zugang der angepassten allgemeinen Geschäftsbedingungen hat der Kunde sechs Wochen Zeit, der Änderungsmitteilung schriftlich per Brief, per Fax oder per E-Mail zu widersprechen. Legt der Kunde keinen Widerspruch ein, ist hierin eine Zustimmung zu der Änderungsmitteilung zu sehen und die geänderten allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Vertragsbestandteil

II. Leistungen im Risiken- und Chancenmanagement

  1. CRIF bietet ihren Kunden für deren Geschäftszwecke Wirtschaftsinformationen in unterschiedlicher Form über Personen und Firmen an, die ihren Sitz im In- oder Ausland haben.
  2. Eine Auskunftsanfrage gilt als Auftrag, eine Wirtschaftsinformation auf der Basis zu liefern, die CRIF nach billigem Ermessen für die Beurteilung der Verhältnisse als wesentlich bekannt geworden ist. Wirtschaftsinformationen werden auch auf der Basis des in der Datenbank vorhandenen Datenbestandes ohne zusätzliche Recherche und Prüfung der Aktualität erteilt.
  3. CRIF prüft nicht die Existenz oder Identität von Personen. Erkennt der Kunde, dass keine Übereinstimmung zwischen der angefragten Person und der beauskunfteten Person besteht, darf der Kunde die übermittelten Daten nicht verwenden.
  4. CRIF ist zu Erweiterungen und Änderungen des Leistungsumfanges im Rahmen der Weiterentwicklung und Verbesserung der Produkte berechtigt, sofern der Vertragszweck für den Kunden nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt wird.
  5. CRIF stellt ihre Informationen und Produkte im jeweils aktuellen Versionsstand zur Verfügung und behält sich inhaltliche und technische Änderungen ausdrücklich mit einer angemessenen Ankündigungsfrist vor. Produktkonfigurationen, wie zum Beispiel Score-Bänder, Score-Konfigurationen oder Datenschnittstellen können von CRIF an den jeweils neuesten Versionsstand angepasst werden. Der gegebenenfalls durch eine neue Konfiguration oder einen neuen Versionsstand entstehende Anpassungsaufwand auf Kundenseite ist vom Kunden selbst zu tragen. Wünscht der Kunde eine gesonderte Konfiguration durch CRIF oder kann er notwendige Anpassungen nicht selbst vornehmen, ist CRIF hierzu nur verpflichtet, wenn insoweit eine gesonderte schriftliche Vereinbarung zwischen dem Kunden und CRIF geschlossen wurde, inklusive einer Regelung über die Vergütung des in diesem Zusammenhang entstehenden Aufwands von CRIF. CRIF behält sich das Recht vor, mit einer Ankündigungszeit von mindestens drei Monaten und nicht öfter als einmal pro Kalenderjahr technische Anpassungen, insbesondere hinsichtlich der Schnittstelle, vorzunehmen.
  6. Sofern CRIF dem Kunden urheberrechtlich geschützte Werke (zum Beispiel Software oder Schnittstellen) im Zusammenhang mit der angebotenen Leistung zur Verfügung stellt, räumt CRIF dem Kunden während der Vertragslaufzeit eine auf die Vertragsdauer beschränkte, nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung ein.
  7. Wirtschaftsauskünfte über andere Auskunfteien werden ausdrücklich von dem Leistungsumfang ausgenommen.
  8. CRIF kann eine Auskunftsanfrage aus berechtigten Gründen, die nicht im Einzelnen offengelegt werden müssen, ablehnen.
  9. CRIF ist nicht verpflichtet offenzulegen, woher CRIF ihre Informationen bezieht. Etwas Anderes gilt nur, sofern gesetzliche Auskunftsansprüche eine Offenlegung vorschreiben.

III. Sonderbedingungen für die Leistung „Firmenauskünfte online“

  1. Durch die Beendigung des Bestellvorganges gibt der Kunde ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über das von ihm ausgewählte Produktpaket ab. Kurz darauf erhält der Kunde von CRIF eine entsprechende Bestellbestätigung per E-Mail zugesandt. Mit dieser Bestellbestätigung kommt der Vertrag zustande.
  2. Der Vertrag hat eine fest vereinbarte Laufzeit von 12 Monaten. Danach verlängert er sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Vertragsablauf gekündigt wird; Textform genügt.
  3. Das Produktpaket kann für die Dauer von 12 Monaten nach Eingang der Bestellbestätigung genutzt werden. Nicht genutzte Firmenauskünfte verfallen nach Ablauf dieser Frist.
  4. Der Preis für das bestellte Produktpaket wird im Rahmen des Bestellvorgangs angezeigt und ergibt sich aus der Bestellbestätigung. CRIF stellt dem Kunden eine Rechnung mit separater E-Mail aus. Die Zahlung für das bestellte Produktpaket wird mit Erhalt der Rechnung sofort fällig.
  5. Bestellbestätigung jeweils genannten Preise. Im Rahmen der jeweiligen Vertragsverlängerung können ebenfalls weitere Firmenauskünfte bestellt werden, jedoch nicht erneut ein Produktpaket.
  6. Abweichend von Ziffer VII. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Haftung im Fall leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf die Höhe des 10-fachen Entgeltes des Auftrags pro Kalenderjahr.

IV. Bedingungen für die Nutzung der Online-Services

  1. CRIF ermöglicht dem Kunden im automatisierten Abrufverfahren den Zugriff auf die zentrale Datenbank der CRIF. In dieser Datenbank werden unter anderem Angaben über Namen, Firmierung, Anschrift, Geburtsdatum, Familienstand, berufliche Tätigkeit, Vermögensverhältnisse, etwaige Verbindlichkeiten sowie Hinweise zum Zahlungsverhalten gespeichert.
  2. Der Kunde kann auf die Datenbank mithilfe eines Internetportals oder über eine Schnittstelle zugreifen. Vereinbaren die Parteien den Zugriff über die Schnittstelle, stellt CRIF dem Kunden unentgeltlich eine Schnittstellenbeschreibung zur Verfügung. Der Kunde ist verpflichtet, die Schnittstelle gemäß der Schnittstellenbeschreibung in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten zu programmieren und zu unterhalten. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine Überprüfung der eingerichteten Schnittstelle und der Richtigkeit der Übertragung der von oder zu CRIF gelieferten Daten durch CRIF nicht erfolgt. CRIF versichert, dass die Schnittstelle bei CRIF fachmännisch eingerichtet und die zur Verfügung gestellten Daten mit kaufmännischer Sorgfalt überprüft wurden. CRIF haftet nicht für eine fehlerhafte Programmierung oder Unterhaltung der Schnittstelle und dadurch verursachte Schäden, insbesondere aufgrund der Lieferung falscher Daten. Die Urheberrechte von CRIF an der Schnittstellenbeschreibung bleiben vorbehalten.
  3. Dem Kunden werden zur Nutzung des Online-Services eine oder mehrere Zugriffsberechtigungen zur Verfügung gestellt, die vertraulich zu behandeln sind. Die Zugriffsberechtigung besteht aus einer mehrstelligen Nutzeridentifikation (User-ID) und einem mehrstelligen persönlichen Passwort. Das persönliche Passwort ist bei erstmaliger Anmeldung vom Kunden zu ändern und spätestens nach 90 Tagen zu wechseln.
  4. CRIF stellt sicher, dass Abrufe selbstständig aufgezeichnet werden, wobei die bei Durchführung der Abrufe verwendeten Daten, der Tag und die Uhrzeit der Abrufe, die Authentifikation, die Datenbank-Kennung und die abgerufenen Daten festgehalten werden. Bei nicht ordnungsgemäßer Aufzeichnung wird der Abrufvorgang unterbrochen. Diese Aufzeichnungen werden nur zur Datenschutzkontrolle, insbesondere zur Kontrolle der Zulässigkeit der Abrufe, zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebs der Datenverarbeitungsanlage sowie in gerichtlichen Verfahren verwendet.
  5. a) Für jeden Nutzer ist eine eigene Zugriffsberechtigung zu beantragen. Der Kunde stellt sicher, dass nur je-weils der individuell berechtigte Datenbanknutzer Zugriff auf die Datenbank nehmen kann.
    b) Dem Kunden obliegt es, durch geeignete Sicherheitsvorkehrungen dafür Sorge zu tragen, dass die missbräuchliche Nutzung der Zugriffsberechtigungen und der abgerufenen Daten durch unbefugte Personen ausgeschlossen ist.
    c) Hat der Kunde Grund zu der Annahme, dass ein unbefugter Betriebsangehöriger oder ein Dritter Zugang zu der Zugangsberechtigung erhalten hat, ist CRIF unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Die Zugangsberechtigung wird in diesem Fall gesperrt und dem Kunden wird eine neue Zugangsberechtigung zur Verfügung gestellt.
    d) Beim Ausscheiden eines nutzungsberechtigten Mitarbeiters hat der Kunde das bisher genutzte Passwort unverzüglich zu ändern bzw. durch CRIF sperren zu lassen.
  6. CRIF stellt ihre Leistungen online zur Verfügung. CRIF übernimmt keine Gewähr für die Funktionstüchtigkeit technischer Einrichtungen des Kunden und seiner EDV-Programme zum Datenabruf.
  7. CRIF haftet nicht für die jederzeitige Verfügbarkeit des Online-Dienstes. Die Online-Dienste sind grundsätzlich für einen Zugriff rund um die Uhr ausgelegt. Ausgenommen sind Zeiten vorübergehender Nichterreichbarkeit wegen routinemäßiger oder erforderlicher Wartungs-, Datensicherungs- und Aktualisierungsmaßnahmen oder Ausfallzeiten, die ihren Grund in fehlenden, vom Kunden zu schaffenden technischen Voraussetzungen für den Zugang zu den Online-Diensten haben, die auf Fehlern der allgemeinen Telekommunikationsinfrastruktur beruhen oder im Verantwortungsbereich des Datenübertragungsunternehmens liegen oder die auf höhere Gewalt außerhalb des Einflussbereichs von CRIF zurückzuführen sind.

V. Preise, Zahlungsbedingungen

  1. Der Kunde hat an CRIF, die in den jeweiligen Verträgen festgelegten Preise zum vereinbarten Fälligkeitstermin zu zahlen. Ist kein gesonderter Fälligkeitstermin vereinbart, sind die Rechnungen im Zweifel sofort zur Zahlung fällig. In einem solchen Fall tritt Verzug ab dem 15. Kalendertag nach Rechnungserhalt und Empfang der Gegenleistung ein.
  2. Im Falle einer nicht fristgemäßen Zahlung ist CRIF berechtigt, den Kunden vom weiteren Bezug der vereinbarten Dienstleistung bzw. vom weiteren Bezug der vereinbarten Produkte bis zur vollständigen Bezahlung auszuschließen.
  3. Erwirbt der Kunde ein bestimmtes Produktkontingent, so ist dieses innerhalb eines Jahres abzurufen. Nicht abgerufene Auskünfte eines Kontingents verfallen ersatzlos, es sei denn, zwischen den Vertragsparteien werden hiervon abweichende schriftliche Vereinbarungen getroffen.
  4. Gegen die Ansprüche von CRIF kann der Kunde nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn und soweit seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
  5. Hat der Kunde ein Monitoring-Produkt bestellt, so ist mit Wegfall des berechtigten Interesses das Monitoring sofort einzustellen. Der Kunde hat CRIF über den Wegfall des berechtigten Interesses unverzüglich zu unterrichten. Gutschriften für bestellte, aber nicht abgenommene Produkte werden nicht erteilt.

VI. Weitergabeverbot

  1. Eine Weitergabe erworbener Daten oder eine Bereithaltung zum Abruf oder zur Einsicht der Daten an bzw. durch Konzernunternehmen, Tochtergesellschaften oder sonstige Dritte in unveränderter oder weiterverarbeiteter Form, in Auszügen, Kurzfassungen oder Teilbeständen ist nicht gestattet. Ausnahmen gelten nur, sofern zwingende gesetzliche Regelungen etwas anderes vorschreiben.
  2. Im Falle eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstoßes gegen dieses Weitergabeverbot hat der Kunde für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine von CRIF nach billigem Ermessen festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
  3. Für Schäden, die dem Kunden selbst, Konzernunternehmen, Tochtergesellschaften oder sonstigen Dritten aufgrund einer abredewidrigen Weitergabe oder Weiterverarbeitung entstehen, haftet allein der Kunde. Falls CRIF von einem Dritten in Anspruch genommen wird, weil der Kunde gegen das Weitergabeverbot verstoßen hat, so hat der Kunde CRIF diesbezüglich vollumfänglich freizustellen.
  4. Bestehen berechtigte Gründe für die Annahme, dass der Kunde gegen das Weitergabeverbot verstößt, so ist CRIF berechtigt, ein Audit hinsichtlich der vertragsgemäßen Nutzung der Daten beim Kunden durch ihren Datenschutzbeauftragten oder durch einen durch das Berufsrecht zur Verschwiegenheit verpflichteten Berufsträger durchführen zu lassen.

VII. Haftung

  1. CRIF haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet CRIF nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  3. Die Haftung ist im Fall leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf 50 % des mit dem Kunden getätigten Umsatzes pro Kalenderjahr. Diese Einschränkung gilt allerdings nur, sofern die Beschränkung dem typischerweise zu erwartenden Schaden entspricht. Die Haftungsbeschränkung gilt pro Kalenderjahr und ist unabhängig von der Anzahl der Schadensfälle.
  4. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von CRIF.
  5. Die vereinbarten Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten nicht bei Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch CRIF oder ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die Haftungsbeschränkungen kommen nicht zum Tragen, soweit CRIF einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen hat.
  6. Die gegenüber dem Kunden von CRIF erbrachten Leistungen bilden lediglich einen Bestandteil zur Entscheidungsfindung des Kunden und stellen für sich betrachtet, auch bei Vorliegen von Negativdaten, Scores oder sonstigen Ergebnissen, nicht selbst bereits eine Entscheidung dar. Die Entscheidung über den Abschluss eines Rechtsgeschäfts und seine wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wird stets vom Kunden selbst getroffen. CRIF haftet nicht für die Eignung der erbrachten Leistung zum Verwendungszweck des Kunden.
  7. CRIF haftet nicht für Schäden, die dem Kunden durch Missbrauch oder Verlust des Passwortes oder sonstiger Anmeldekennungen entstehen. In diesem Zusammenhang etwa anfallende Kosten und Gebühren gehen zulasten des Kunden. Weiter sind Schäden, die aus der Verantwortungssphäre des Kunden stammen, von diesem zu tragen.
  8. Für die ordnungsgemäße Funktion der Übertragungsleitungen einschließlich der Datensicherheit und Verfügbarkeit der Datenleitungen übernimmt CRIF keine Haftung.
  9. Verstößt der Kunde gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen, ist CRIF berechtigt, den Online-Anschluss unverzüglich, auch vor Zugang einer Kündigungserklärung sperren zu lassen. Eventuelle Schadensersatzansprüche bleiben davon unberührt.

VIII. Datenschutz

  1. CRIF verarbeitet personenbezogene Daten auf Grundlage der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, sein berechtigtes Interesse glaubhaft und nachweisbar darzulegen. Das Vorliegen eines berechtigten Interesses kann insbesondere dann angenommen werden, wenn ein Geschäft mit einem finanziellen Ausfallrisiko verbunden ist.
  3. Bei der Inanspruchnahme von regelmäßigen Nachmeldungen (sog. Monitoring) versichert der Kunde, eine dauerhafte Geschäftsbeziehung zu seinem Vertragspartner aufrechtzuerhalten und somit das Vorliegen eines anhaltenden kreditorischen oder wirtschaftlichen Risikos. Ferner verpflichtet sich der Kunde, CRIF bei Beendigung der dauerhaften Geschäftsbeziehung unverzüglich zu informieren, da zeitgleich mit der Vertragsbeendigung auch das berechtigte Interesse an den Informationen über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Vertragspartners entfällt.
  4. CRIF ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen das Vorliegen eines berechtigten Interesses zu überprüfen. Der Kunde verpflichtet sich, in diesem Zusammenhang relevante Auskünfte zu erteilen und einen Nachweis bei CRIF einzureichen. Die hierfür erforderlichen Unterlagen sind vom Kunden mindestens 12 Monate aufzubewahren und bereitzuhalten.
  5. Der Kunde darf die übermittelten Daten nur zu dem Zweck nutzen oder verarbeiten, zu dessen Erfüllung sie ihm übermittelt wurden. Die Verarbeitung oder Nutzung für andere Zwecke ist nur unter den Voraussetzungen der DSGVO zulässig.
  6. Der Kunde verpflichtet sich im Zusammenhang mit der Verwendung von automatisierten Einzelentscheidungen zur Beachtung von Artikel 22 DSGVO.
  7. Der Kunde hat seine Mitarbeiter oder Dritte, die notwendigerweise Zugang zu den übermittelten Daten haben, in ausreichender Weise zur Verschwiegenheit zu verpflichten und sicherzustellen, dass die übermittelten Daten gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen behandelt werden.
  8. Wird CRIF bekannt, dass der Kunde die Daten nicht zu den gesetzlich zulässigen Zwecken verwendet oder dass er sie unzulässiger oder vertragswidriger Weise nutzt, ist CRIF verpflichtet, den Kunden von dem Abrufverfahren auszuschließen.

IX. Vertraulichkeit

  1. Der Inhalt dieses Vertrages ist CRIF und dem KUNDEN vertraulich zu behandeln. Alle Dokumente, Daten und sonstige Informationen (nachfolgend „vertrauliche Informationen“), die im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehen, sind von CRIF und dem KUNDEN wie eigene Geschäftsgeheimnisse zu behandeln. Alle ausgetauschten vertraulichen Informationen dürfen nur zur Durchführung dieses Vertrages genutzt werden.
  2. Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für vertrauliche Informationen, die einer Seite vor Beginn der Geschäftsbeziehungen bereits bekannt waren oder die während der Laufzeit dieses Vertrages allgemein und ohne Verletzung dieser Vereinbarung bekannt wurden. Gleiches gilt, wenn die vertraulichen Informationen von einer Seite selbständig entwickelt wurden oder wenn eine Seite der Veröffentlichung zugestimmt hat oder bei Weitergabe an berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtete Personen.

X. Schlussbestimmungen

  1. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Als Gerichtsstand wird bei Kaufleuten München vereinbart. München gilt auch dann als vereinbarter Gerichtsstand, wenn der Kunde seinen Sitz nach Vertragsabschluss in das Ausland verlegt oder sein Sitz bei Klageerhebung unbekannt ist. Weiter ist CRIF berechtigt, am Sitz des Kunden Klage zu erheben.
  3. Vertragsänderungen und -ergänzungen bedürfen zur ihrer Wirksamkeit der Textform.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Vertragsbestimmung durch eine rechtswirksame Bestimmung zu ersetzen, die den ursprünglichen rechtlichen und wirtschaftlichen Intentionen der Parteien am nächsten kommt. Das Gleiche gilt, falls der Vertrag eine ergänzungsbedürftige Lücke aufweisen sollte.

    Stand 4/11/21