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Erbenermittlung

Ein verstorbener Schuldner heißt nicht, dass Sie als Gläubiger auf Ihre Forderungen verzichten müssen. Sofern es Erben gibt und diese das Erbe antreten, können Forderungen gegenüber den Erben geltend gemacht werden. Die Erbenermittlung liefert Ihnen alle wichtigen Angaben.

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Voraussetzung:

  • Nachweis eines berechtigten Interesses in Form von Titel, Vollstreckungsbescheid oder offenen Forderungen

 

Die Vorteile im Überblick

  • Wir prüfen, ob die angefragte Person tatsächlich verstorben ist.
  • Wir teilen Ihnen das Sterbedatum sowie den Sterbeort mit.
  • Wir teilen Ihnen die Anschriften sowie die Geburtsdaten der gesuchten Erben mit, sofern diese bekannt sind oder ein Erbschein beantragt wurde.

Füllen Sie das Kontaktformular aus, um mehr Informationen zum Produkt zu erhalten. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.

Zum Zwecke weiterer Informationen zu unseren Dienstleistungen können mit uns über unser Online- Kontaktformular in Verbindung treten. Ihre Angaben werden infolge der Anmeldung in unserem Customer-Relationship-Management System ("CRM System") gespeichert und intern zur weiteren Bearbeitung geleitet. Die personenbezogenen Daten, die Sie uns im Rahmen dieser Kontaktanfrage zur Verfügung stellen, werden nur für die Beantwortung Ihrer Anfrage bzw. Kontaktaufnahme und für die damit verbundene technische Administration verwendet.

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