Erbenermittlung
Ein verstorbener Schuldner heißt nicht, dass Sie als Gläubiger auf Ihre Forderungen verzichten müssen. Sofern es Erben gibt und diese das Erbe antreten, können Forderungen gegenüber den Erben geltend gemacht werden. Die Erbenermittlung liefert Ihnen alle wichtigen Angaben.
Voraussetzung:
- Nachweis eines berechtigten Interesses in Form von Titel, Vollstreckungsbescheid oder offenen Forderungen
Die Vorteile im Überblick
- Wir prüfen, ob die angefragte Person tatsächlich verstorben ist.
- Wir teilen Ihnen das Sterbedatum sowie den Sterbeort mit.
- Wir teilen Ihnen die Anschriften sowie die Geburtsdaten der gesuchten Erben mit, sofern diese bekannt sind oder ein Erbschein beantragt wurde.