Hier können Sie sich für unser Webinar am 10. Februar um 11:00 Uhr anmelden.
Darum geht es:
Zahlreiche Unternehmen und Selbstständige, die während der Pandemie Corona‑Sofort‑ oder Überbrückungshilfen erhalten haben, stehen aktuell vor einer neuen Herausforderung: bundesweit laufen Prüfungen und erste Rückforderungsbescheide werden verschickt.
Viele dieser Bescheide betreffen hohe Beträge und sind oft mit rechtlichen Risiken verbunden. Unklare Berechnungsgrundlagen, Fristen und Nachweispflichten sorgen bei Betroffenen für Verunsicherung. Wer jetzt nicht richtig reagiert, riskiert unnötige finanzielle Belastungen oder rechtliche Nachteile.
Umso wichtiger ist es, die eigene Situation frühzeitig zu prüfen, Bescheide sorgfältig zu analysieren und gegebenenfalls fachkundigen Rat einzuholen.
Inhalte des Webinars (45 Minuten)
1. Aktuelle Rückforderungswelle
- Warum Bescheide jetzt massenhaft kommen
- Welche Hilfen besonders betroffen sind
2. Rückforderungsbescheid erhalten
- Zahlen oder nicht zahlen?
- Fristen, Vollstreckung, Risiken
3. Typische Rückforderungsgründe
- Umsätze & Fixkosten
- Formale Fehler
- Fehlende Mitwirkung
- Coronabedingtheit
- Nicht förderfähige Fixkosten
- Nachträgliche Änderung von (Vergleichs-)Umsatz Fixkosten-(Positionen)
- Verbundene Unternehmen
4. Umsatzrückgang & Kausalität
- Wann „coronabedingt“ wirklich vorliegt
- Häufige Streitpunkte
5. Verbundene Unternehmen
- Wann Unternehmen zusammengezählt werden
- Typische Fehlannahmen
6. Vorläufige Bewilligung – was darf die Behörde?
- Vorbehalt nur der Höhe, nicht dem Grunde nach
- Grenzen der nachträglichen Aberkennung
7. Widerruf, Rücknahme, Vertrauensschutz
- §§ 48, 49 VwVfG
- Wann Rückforderungen unzulässig sind
8. Verjährung von Rückforderungsansprüchen
- Welche Fristen gelten
- Wann Bescheide angreifbar sind
9. Subventionsbetrug – reale Gefahr?
- Abgrenzung Fehler / Fahrlässigkeit / Strafbarkeit
- Wann Vorsicht geboten ist
10. Rechtsschutz & Strategie
- Widerspruch und Klage
- Wann anwaltliche Hilfe sinnvoll ist
11. Live Q&A
- Fragen der Teilnehmenden
- Praxisfälle aus dem Mittelstand
Unser Experte:
Compliance Officer (TÜV) & Rechtsanwalt Dr. Maximilian Degenhart ist Geschäftsführer des Compliance-Dienstleisters Hinweisgeberexperte. Er betreut für über 125 Unternehmen Hinweisgebersysteme.
Dr. Degenhart ist zudem ein anerkannter Experte für Compliance und Hinweisgebersysteme. Er war u.a. am Gesetzgebungsprozess zum Hinweisgeberschutzgesetz beteiligt. Als Sachverständiger war er u.a. in der öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags als Experte geladen.
Das Webinar findet am10. Februar um 11 Uhr statt. Hier können Sie sich kostenfrei anmelden: LINK