Die CRIF GmbH begrüßt die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Speicherdauer erledigter Forderungen. Das Urteil stärkt die Verhaltensregeln („Code of Conduct“) der Wirtschaftsauskunfteien vom 25. Mai 2024 und bestätigt die Bedeutung einheitlicher und transparenter Regelungen für den verantwortungsvollen Umgang mit Daten – auch und gerade durch Selbstverpflichtungen der Branche.
Als Wirtschaftsauskunftei nimmt die CRIF GmbH den Schutz personenbezogener Daten sehr ernst und orientiert sich seit jeher an den hohen datenschutzrechtlichen Anforderungen der einschlägigen Normen und Rechtsprechung. Die Entscheidung des BGH bestärkt die CRIF GmbH darin, weiterhin auf die von der zuständigen Aufsichtsbehörde (HBDI) genehmigten Verhaltensregeln zu Prüf- und Speicherfristen zu vertrauen.
Der Mehrwert solcher Verhaltensregeln gemäß Art. 40 ff DSGVO (sog. Code of Conduct) als Branchenstandard liegt darin, dass sie die teilweise ungenauen gesetzlichen Vorgaben der DSGVO genauer spezifizieren und eine solche freiwillige Verpflichtung einen rechtssicheren und verantwortungsvollen Umgang mit Verbraucherdaten schafft. Durch diese Selbstverpflichtung wird ein hohes Maß an Transparenz und Fairness gewährleistet. Dies dient sowohl dem Konsumentenschutz als auch die Wirtschaftsunternehmen in Deutschland.
Für Konsumentinnen und Konsumenten bedeutet dies insbesondere mehr Sicherheit im Umgang mit ihren Daten und nachvollziehbare, einheitliche Regeln für die Speicherung von Informationen. Der Code of Conduct setzt damit einen wichtigen Standard für die gesamte Branche und trägt dazu bei, das Vertrauen in Wirtschaftsauskunfteien nachhaltig zu stärken.
Mit dem klaren Bekenntnis zu Datenschutz, Transparenz und Fairness wird die CRIF GmbH auch künftig verlässliche und rechtskonforme Informationen für Wirtschaft und Verbraucher bereitstellen.