EU AML 27: Neue Pflichten für Unternehmen in Deutschland – Was jetzt zu tun ist

Mit dem EU-Geldwäschepaket (EU AML 27) setzt die Europäische Union ein klares Zeichen für mehr Transparenz und einheitliche Standards in der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die Reform bringt für Unternehmen in Deutschland weitreichende Veränderungen mit sich – sowohl für bereits verpflichtete Branchen als auch für neue Akteursgruppen, die erstmals unter die neuen Regulierungen fallen.

Die vier zentralen Bestandteile des EU AML-Pakets:

  • AMLD 6 (Richtlinie EU 2024/1640): Vorgaben für nationale Behörden, Transparenzregister und Risikobewertungen. Die AMLD 6 ist am 9. Juli 2024 in Kraft getreten und die meisten Regelungen sind bis zum 10. Juli 2027 von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen.
  • AMLA-Verordnung (EU 2024/1620): Zentrales Element dieser Verordnung ist die Gründung der neuen EU-Aufsichtsbehörde AMLA mit Sitz in Frankfurt. Die AMLA-R ist am 26. Juni 2024 in Kraft getreten und hat ihre unmittelbare Wirkung in allen Mitgliedstaaten der EU entfaltet. Sie gilt ab dem 1. Juli 2025.
  • AML-Verordnung (EU 2024/1624): Einheitliche Sorgfaltspflichten und Meldepflichten für Verpflichtete (insb. die Identifikation der Kunden und der wirtschaftlichen Eigentümer). Diese Verordnung entfaltet unmittelbare Wirkung in den Mitgliedstaaten ab dem 10. Juli 2027 und löst die bestehenden nationalen Geldwäschegesetze weitgehend ab.
  • Geldtransfer-Verordnung (EU 2023/1113): Rückverfolgbarkeit von Geld- und Kryptotransfers. Diese Verordnung ist bereits am 30. Juni 2023 in Kraft getreten und legt Anforderungen fest, mit denen die Rückverfolgbarkeit von Geld- und Kryptotransfers gewährleistet werden soll. Die Verordnung wird ab dem 30. Dezember 2024 angewendet.

Die wesentlichen Änderungen im Überblick:

Erweiterung des Verpflichtetenkreises:

  • Anbieter von Kryptodienstleistungen
  • Crowdfunding-Plattformen
  • Profifußballvereine und -agenten
  • Händler von hochwertigen Gütern und Kulturgütern (z. B. Luxusautos, Kunstwerke)

Die neuen Verpflichteten müssen künftig erweiterte Sorgfaltspflichten erfüllen – insbesondere hinsichtlich Kundenidentifikation und Risikobewertungen.

Die AML-Verordnung bringt zudem eine deutliche Ausweitung der Anforderungen an die Berechnung des wirtschaftlichen Eigentümers mit sich. Bereits ab einer Beteiligung von 25 % gelten Personen als wirtschaftliche Eigentümer – eine Abweichung zur bisherigen deutschen Regelung, die mehr als 25 % verlangte. In Hochrisikobranchen kann dieser Schwellenwert sogar auf 15 % gesenkt werden.

Besonders relevant für den deutschen Markt ist die Einführung einer EU-weiten Bargeldobergrenze von 10.000 Euro. Ab 3.000 Euro müssen Kunden bei Barzahlungen identifiziert werden. Für Händler von Luxusgütern bedeutet das: Auch Lieferanten gelten künftig als Kunden und müssen entsprechend geprüft werden. Zusätzlich werden neue Meldepflichten eingeführt – etwa für den Verkauf von Fahrzeugen ab 250.000 Euro oder Wasserfahrzeugen ab 7,5 Millionen Euro.

Die neue EU-Aufsichtsbehörde AMLA ist nun in Frankfurt am Main angesiedelt und hat am 1. Juli 2025 ihre Tätigkeit aufgenommen. Sie soll einheitliche Standards entwickeln und die Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden koordinieren. Für Unternehmen bedeutet das: Die Anforderungen an Compliance, Dokumentation und IT-Systeme steigen deutlich. Wer frühzeitig handelt, kann Risiken minimieren und sich strategisch auf die neuen Vorgaben vorbereiten.

Konkrete Auswirkungen auf deutsche Unternehmen: Anpassungsdruck und Chancen

Für Unternehmen in Deutschland bedeutet das neue EU AML-Paket eine tiefgreifende Umstellung ihrer Compliance- und Risikomanagementprozesse. Die EU-Verordnungen gelten unmittelbar, weshalb die bisherige Möglichkeit entfällt, nationale Besonderheiten zu berücksichtigen. Das erhöht die Komplexität insbesondere für mittelständische Unternehmen, die bislang nur eingeschränkt unter das Geldwäschegesetz fielen. Branchen wie der Einzelhandel mit hochwertigen Gütern, Immobiliengesellschaften oder auch Fußballvereine müssen sich nun mit umfangreichen Prüfpflichten, Dokumentationsanforderungen und technischen Anpassungen auseinandersetzen. Hinzu kommt, dass bestehende Prozesse zur Identifikation wirtschaftlicher Eigentümer, zur Kundenprüfung und zur Verdachtsmeldung grundlegend überarbeitet werden müssen. Die Einführung der AMLA als zentrale Aufsichtsbehörde wird zudem die Kontrolle verschärfen und die Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit und Aktualität von Daten erhöhen. Unternehmen, die frühzeitig mit der Umsetzung beginnen, können nicht nur Bußgelder vermeiden, sondern auch ihre Reputation stärken und sich strategisch für die Zukunft positionieren.