Code of Conduct

Hier finden Sie die aktuellen Verhaltensregeln für die Prüf- und Speicherfristen von personenbezogenen Daten durch die deutschen Wirtschaftsauskunfteien vom 25.05.2024.

In der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) gibt es keine konkreten Fristen, bis wann Auskunfteien wie die CRIF GmbH personenbezogene Daten speichern darf.

Da wir Rechtssicherheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch für die Unternehmen schaffen wollen, haben die Auskunfteien in Deutschland zusammen mit den zuständigen Aufsichtsbehörden einen sog. Code of Conduct (CoC) gemäß Art. 40 DSGVO zur Regelung der Prüf- und Speicherfristen vereinbart. Mit Wirksamwerden der DSGVO im Jahr 2018 erhielt der Verband der Wirtschaftsauskunfteien die Genehmigung für die seinerzeit beantragten Speicherfristen. Dieser CoC lief zum 24. Mai 2024 aus (Sie finden die Vorgängerversion vom 01.01.2020 am Ende dieser Seite).

Hier einsehbar die aktuelle Fassung vom 25.05.2024

Ab dem 25. Mai 2024 gilt der seitens der Aufsichtsbehörden genehmigte CoC, der die Prüf- und Speicherfristen für personenbezogene Daten zur Kreditwürdigkeitsprüfung durch Auskunfteien regelt.

Die Einhaltung der Verhaltensregeln durch Auskunfteien wird u.a. durch eine unabhängige Überwachungsstelle kontrolliert. Bei Unstimmigkeiten zu Löschfristen in Ihrem persönlichen Datenbestand bei der CRIF GmbH, wenden Sie sich bitte an 

TIGGES DCO GmbH
- Beschwerde Auskunfteien -
Zollhof 8, 40221 Düsseldorf
Telefon: +49 211 819982-70

https://auskunfteien.beschwerdestelle-tigges-dco.de/

Genehmigungsbescheid der Verhaltensregeln vom 24. Mai 2024

Hier finden Sie den Genehmigungsbescheid der Verhaltensregeln vom 24. Mai 2024.

Hier können Sie auch die frühere Fassung vom 01.01.2020 einsehen (diese Fassung ist seit dem 24.05.2024 nicht mehr aktuell)